 |
Wirtschaftlichkeitsprüfung von Energieanlagen
Viele Energieanlagen sind gepachtet, das Pachtentgelt ist zu Beginn festzulegen oder zwischenzeitlich im Sinne der Wirtschaftlich- keitsklausel zu überprüfen.
Insbesondere bei den vom Marktpreis abhängigen Energieanlagen sind diese Überprüfungen lebensnotwendig. Beispielsweise ist die Wirtschaftlichkeit gepachteter
Erdgasjahresspeicher vom Marktpreis abhängig.
Dies gilt auch für Kraftwerke, welche aus der KWK-G-Förderungen fallen oder bald aus dem EEG herausfallen werden, gepachtet sind und damit unrentabel werden können.
Wir prüfen insbesondere Erdgasjahresspeicher, EEG- und KWK-Stromerzeugungsanlagen (z. B. Sonnenkraftwerke und Biomasse-Heizkraftwerke) auf deren wirtschaftliche Nachhaltigkeit, um eine
größtmögliche Sicherheit für Anlagenbetreiber, Eigentümer und finanzierende Banken gewährleisten zu können und um Fehlentscheidungen vorzubeugen.
|
 |